Altersteilzeit: Einschränkungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Abfindungszahlungen

Mit Schreiben vom 22.10.2018 hat sich das Bundesministerium der Finanzen zur Passivierung von Rückstellungen für Abfindungen, die in der Freistellungsphase oder am Ende eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses fällig werden, geäußert. Hintergrund für die jetzt geänderte Auffassung der Finanzverwaltung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.09.2017.

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