Am 07.02.2018 wurden vom IASB Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ veröffentlicht, die die Bilanzierung von unterjährigen Sonderereignissen wie bspw. Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen (amendments, curtailments or settlements) und damit „Eingriffe“ in die bestehenden Regelungen leistungsorientierter Versorgungspläne betreffen. Die Änderungen legen fest, auf welcher Basis der laufende Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand (bzw. -ertrag) für den Zeitraum ab dem unterjährigen Eingriff bis zum Ende der Berichtsperiode zu ermitteln sind.
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