Hinterbliebenenversorgung: Rotes Licht für bestimmte Spätehenklauseln

Kann der Arbeitgeber die Zahlung einer Hinterbliebenenrente ausschließen, wenn der Versorgungsberechtigte erst mit 60 Jahren oder später geheiratet hat? Das Bundesarbeitsgericht sieht in einer solchen sogenannten Spätehenklausel eine Diskriminierung wegen des Alters.

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