Versorgungszusage der Konzernmutter gegenüber Mitarbeitern der Tochtergesellschaft – ist das betriebliche Altersversorgung?

Wenn Konzernmütter den Mitarbeitern von Tochtergesellschaften Versorgungszusagen machen, gelten diese unter Umständen nicht als betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes. So hat das BAG kürzlich entschieden. In diesem Fall sind die Versorgungszusagen nicht vom Betriebsrentengesetz geschützt und fallen insbesondere nicht unter die gesetzliche Insolvenzsicherung durch den PSVaG.

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