In unserem Artikel vom 23.06.2015 – HGB-Rechnungszins: Kurzfristiges Handeln der Bundesregierung sehr wahrscheinlich geworden – hatten wir vermeldet, dass eine Gesetzesänderung zur Verlängerung des Durchschnittszeitraums für die Zinsermittlung gem. § 253 Abs. 2 HGB diskutiert wird, um den Zinsrückgang und den damit verbundenen Anstieg der HGB-Rückstellungen zumindest zu dämpfen. Konkret war eine Verlängerung des Durchschnittszeitraums von derzeit 7 Jahren auf 12 Jahre angedacht. Dies würde dazu führen, dass der HGB-Rechnungszins zum 31.12.2015 ca. 4,37 % statt 3,88 % beträgt (siehe unseren Artikel vom 01.12.2015 – HGB-Rechnungszins), sodass sich gegenüber dem Rechnungszins von 4,53 % zum 31.12.2014 ein Rückgang um nur noch 16 statt um 65 Basispunkte ergeben würde.
Seit dieser Woche scheint nun klar, dass es in 2015 keine entsprechende Gesetzesänderung mehr geben wird. Trotz Eingaben der Arbeitgeber, der Wirtschaftsprüfer und auch der aba konnten sich die Parteien (noch) nicht auf eine konkrete Lösung einigen. Allerdings bleibt das Thema auf der Agenda. Vereinzelt wird sogar über eine rückwirkende Anpassung spekuliert – wie auch immer diese aussehen sollte.
Das Thema bleibt also spannend. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.