Erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 30 Jahren

Das Bundesministerium der Finanzen hat durch Verordnung mit Wirkung zum 01.01.2025 den Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen von Lebensversicherungs-, deregulierten Pensionskassen- und versicherungsförmigen Pensionsfondsverträgen von 0,25 % auf 1,0 % angehoben und ist damit der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) aus November 2023 gefolgt. Mit der ersten Erhöhung seit 30 Jahren wird dem aufgrund des Inflationsdrucks gestiegenen allgemeinen Zinsniveau Rechnung getragen. Aus Sicht der DAV bietet der steigende Höchstrechnungszins für Neuverträge Optionen für Flexibilität im Produktangebot und gleichzeitig eine stabile Grundlage für die mittelfristige Entwicklung. Inwieweit die Anbieter aufgrund der Erhöhung wieder mehr „klassische“ Garantieprodukte, die für die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Rolle spielen, auf den Markt bringen werden, bleibt abzuwarten.
Details hierzu finden sich in der aktuellen Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.