Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.10.2023 (3 AZR 250/22)
Betriebliche Versorgungsregelungen enthalten häufig auch eine Absicherung der Arbeitnehmer für den Fall, dass sie während ihres Erwerbslebens invalide werden. Die Voraussetzungen knüpfen überwiegend an die Begrifflichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung (volle oder teilweise Erwerbsminderung i. S. v. § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI) oder sogar an den tatsächlichen Bezug einer Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an.
Zuletzt war Unsicherheit darüber entstanden, ob der Arbeitgeber die Leistung in einer Versorgungsordnung darüber hinaus auch davon abhängig machen darf, dass der Arbeitnehmer rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sein muss.
Details hierzu finden sich in der aktuellen Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.