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Abnehmender BilMoG-Zins führt zu höheren Rückstellungen in der Handelsbilanz

Der für die Ermittlung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung maßgebliche Rechnungszins ist ein durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten sieben Jahre. Sofern sich die Zinsen (die sich in den vergangenen Jahren deutlich verringert haben) auf dem derzeit niedrigen Niveau festsetzen, wird die Durchschnittsbildung zukünftig zu einem deutlichen Rückgang des maßgeblichen Rechnungszinses führen. Deshalb ist in den nächsten Jahren mit tendenziell höheren Zuführungen zur Rückstellung in der Handelsbilanz zu rechnen.

Für eine Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen für die nächsten Jahre stehen wir gerne zur Verfügung.