Verbesserte Möglichkeiten für Arbeitgeber in bestehende Versorgungszusagen einzugreifen

Nach neuester BAG-Rechtsprechung können auch Gesamtzusagen wie bisher schon Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit abgeändert werden.

Mehr dazu auf unserer Seite Recht.