Neues BMF-Schreiben zum Pensionsalter

Welches Pensionsalter gilt für die steuerliche Bewertung von Pensionszusagen? Im Schreiben vom 09.12.2016 hat das Bundesministerium für Finanzen klargestellt: Bei der Bewertung von Pensionszusagen nach § 6a EStG ist das in der Zusage schriftlich vereinbarte Pensionsalter grundsätzlich maßgeblich. Das gilt auch, wenn aufgrund der BAG-Urteile vom 15.05.2012 und 13.01.2015 auf die Regelaltersgrenze anstelle des 65. Lebensjahres abgestellt wird. Soweit hierzu eine schriftliche Dokumentation fehlt, ist die steuerliche Anerkennung der Rückstellung nicht mehr gegeben. Für die Neuregelung gilt eine Übergangsfrist: Im Regelfall besteht bis Ende 2017 Zeit dazu, die für die Pensionszusage maßgebliche Altersgrenze schriftlich festzuhalten.