Anpassung von Betriebsrenten in Zeiten hoher Inflation: Ausweg Reallohnobergrenze?

Die Inflation ist wieder da. Während die Inflationsrate in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt über längere Zeiträume sogar so niedrig war, dass sie deutlich hinter dem Ziel der Europäischen Zentralbank von mittelfristig 2% p.a. zurückblieb, geht sie aktuell hierüber weit hinaus: Im Jahr 2022 war die Inflationsrate im Jahresvergleich zwischenzeitlich über 8%. Nach den Auswertung des Statistischen Bundesamtes zum Ende Juli 2023 liegt sie bei 6,2%.
Das wirkt sich auch auf Betriebsrentenverpflichtungen aus: Für Unternehmen, die nach § 16 Abs. 1 BetrAVG im Drei-Jahres-Turnus die Anpassung laufender Betriebsrenten prüfen, kann sich dadurch eine hohe Belastung ergeben. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei hat er insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und seine eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen.
Details hierzu finden sich in der aktuellen Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.