Umfang der Einstandspflicht des PSVaG nach Übertragung der Versorgungszusage

Eine Regelung des Betriebsrentengesetzes zum Schutz des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) kann sich nach einer aktuellen Entscheidung des BAG unter Umständen negativ auf den Insolvenzschutz auswirken, wenn Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitgeber wechseln und bei dieser Gelegenheit bestehende Versorgungszusagen übertragen werden. Das hat eine ganz erhebliche Bedeutung für die Praxis, insbesondere bei Wechseln innerhalb eines Konzerns.
Details hierzu finden sich in der aktuellen Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.