In der Vergangenheit durften die Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung nur in einem sehr begrenzten Rahmen hinzuverdienen, wenn sie eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nahmen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels wurden mit Wirkung zum 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenzen bei Inanspruchnahme der vorgezogenen gesetzlichen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch vollständig gestrichen. Ziel dieser Neuregelung war es, den Rentenbezug zu flexibilisieren und damit für Ältere einen Anreiz zu setzen, länger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Hierdurch wird ein sogenanntes „Doppel-Verdiener“ Modell möglich, wonach der Arbeitnehmer entweder eine Vollrente oder eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von mindestens 10 % und höchstens 99,9 % der Vollrente in Anspruch nimmt und weiterhin arbeitet.
Details hierzu finden sich in der aktuellen Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.