Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Update

In der letzten Ausgabe der IACA Kurzinformationen aus Oktober 2024 hatten wir über die Inhalte des Referentenentwurfs zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz berichtet.
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren durch den Bruch der Ampel-Koalition und das darauffolgende vorzeitige Ende der Legislaturperiode nicht fortgeführt werden konnte, hat das Kabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der Anfang September 2025 als Bundesrats-Drucksache veröffentlicht wurde (BR-Drs 424/25). Das Gesetz soll noch im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Dieser Gesetzentwurf ist inhaltlich gegenüber dem Entwurf aus der vorangehenden Legislaturperiode weitgehend unverändert geblieben, sodass auf die Ausführungen aus Oktober 2024 verwiesen werden kann.
Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend hiervon sollen die Verbesserungen bei der Geringverdienerförderung erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die geänderte Regelung zu § 6 BetrAVG gelten, wonach es für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen betrieblichen Altersrente ausreichen wird, dass die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Teilrente in Anspruch genommen wird.