Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit bringt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg. Die Maßnahmen richten sich in besonderem Maße an kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Für die Sozialpartner werden die Hürden für branchenweite Modelle gesenkt und die Möglichkeit eröffnet, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen sogenannte reine Beitragszusagen einzuführen.
Gegenüber dem Referentenentwurf (Vgl. unseren Artikel vom 04.11.2016) ist vor allem folgende Änderung vorgenommen worden.
Der steuerfreie Förderrahmen in § 3 Nr. 63 EStG wird auf 8% (im Referentenentwurf: 7%) der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) erweitert. Nach der derzeitigen Gesetzeslage werden 4% der Beitragsbemessungsgrenze zzgl. 1.800 Euro gefördert. Nach den Verhältnissen in 2017 würde sich der Förderrahmen dadurch von 4.848 Euro auf 6.096 Euro pro Jahr erhöhen.