Mit Pressemitteilung vom 05.10.2018 hat die Heubeck-Richttafeln-GmbH darüber informiert, dass die am 26.09.2018 angekündigte (siehe unsere Meldung vom 27.09.2018) Überprüfung und Anpassung der im Juli 2018 veröffentlichten Richttafeln jetzt abgeschlossen ist.
Durch die Beseitigung der festgestellten Inkonsistenzen bei der Herleitung der Trendfunktion zur Abbildung der Langlebigkeitserwartung werden die Veränderungen bei einer Umstellung von den Richttafeln 2005 G auf die Richttafeln 2018 G wohl etwas geringer ausfallen als ursprünglich mit der Veröffentlichung am 20.07.2018 angekündigt (siehe unsere Meldung vom 02.08.2018). Gerne können wir für Sie die konkreten Auswirkungen der Umstellung auf die aktualisierten Tafeln berechnen.
Anfang September hatte sich zudem bereits der Hauptfachausschuss des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Anwendungsfragen zu den neuen Richttafeln beschäftigt und fachliche Hinweise veröffentlicht. Sobald sich auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Erstanwendung der neuen Tafeln geäußert hat, werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.