Am 20.07.2018 hat die Heubeck-Richttafeln-GmbH mit den Richttafeln 2018 G neue biometrische Rechnungsgrundlagen für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen veröffentlicht. Gemäß der zugehörigen Pressemitteilung ist davon auszugehen, dass die Aktualisierung der Richttafeln sich nicht so gravierend auswirkt wie bei der letztmaligen Umstellung auf die Richttafeln 2005 G: Nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen wird eine einmalige Erhöhung der Verpflichtungswerte um 1,5% bis 2,5% erwartet, für die steuerliche Pensionsrückstellung um 0,8% bis 1,5%.
Nach unserer Einschätzung sind jedoch – in Abhängigkeit von der Art der Zusage und der Bestandszusammensetzung – auch prozentuale Veränderungen außerhalb der genannten Bandbreiten nicht auszuschließen. Die Veränderungen sind in Handels- und Steuerbilanz jeweils ergebniswirksam, nach IFRS hingegen ergebnisneutral zu erfassen. Gerne können wir für Sie die konkreten Auswirkungen der Umstellung auf die neuen Tafeln berechnen.
Zu den Einzelheiten der Umstellung auf die Richttafeln 2018 G wie beispielsweise Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung oder Verteilungsmöglichkeiten werden vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) und vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellungnahmen erwartet, über die wir an dieser Stelle zeitnah informieren werden.