1. BGH-Entscheidung vom 21.06.2017
Wie wird eine laufende Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich einbezogen?
Wenn der Ausgleichspflichtige invalide ist, führt die übliche Vorgehensweise beim Versorgungsausgleich dazu, dass der Ausgleichsberechtigte nach der Scheidung von der Invaliditätsrente des Ex-Gatten profitiert. Dies hat der BGH mit seiner Entscheidung als „unbillig“, also unfair empfunden. Um eine Benachteiligung des Ausgleichspflichtigen zu vermeiden, kann das Familiengericht im Rahmen der Billigkeitsprüfung gemäß § 27 VersAusglG den Ausgleich beschränken. Es wird dann so getan, als sei der Ausgleichspflichtige beruflich noch aktiv. Statt also mit dem Kapitalwert der laufenden Invaliditätsrente zu rechnen, kann auf fiktive Anwartschaftswerte abgestellt werden, die sich ergeben hätten, wenn kein Versorgungsfall wegen Invalidität eingetreten wäre.
2. BGH-Entscheidung vom 16.08.2017
”JA“ zum Schutz des Versorgungsträgers bei Teilhabe an Hinterbliebenenversorgung
Mit dieser Entscheidung äußerte sich der BGH zu der bislang kontrovers diskutierten Frage, inwiefern der Versorgungsträger durch Leistung an die Witwe des Ausgleichspflichtigen gegenüber Ansprüchen einer zur Hinterbliebenenleistung nach § 25 VersAusglG ausgleichsberechtigten Person durch § 30 VersAusglG geschützt ist.
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