Update Anpassungsprüfung

Arbeitgeber müssen alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen, so schreibt es das Betriebsrentengesetz vor. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Mit neuen Urteilen hat das BAG die Grundsätze der Anpassungsprüfung fortentwickelt.

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