Neue Entscheidungen des BGH zum Versorgungsausgleich

Aus zwei neuen Entscheidungen des BGHs ergibt sich, dass der Versorgungsträger durch den Versorgungsausgleich nicht belastet werden darf. Um Belastungen zu vermeiden, ist bei den sogenannten „Rentnerscheidungen“ eine Neuberechnung des Ausgleichswertes bezogen auf den Stichtag der Rechtskraft der Entscheidung vorzunehmen. Bei externer Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte darf der BilMoG-Zins verwendet werden.

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