Neue Rechtsprechung zur Betriebsrentenanpassung

Arbeitgeber müssen alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen, so schreibt es das Betriebsrentengesetz vor. Mit einigen vor kurzem ergangenen Urteilen hat das BAG die Grundsätze der Anpassungsprüfung weiter fortentwickelt. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen hierzu für Sie zusammengefasst.

Mehr dazu auf unserer Seite Recht