Der Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiterzahlt, hat für das Jahr 2017 einen Beitragssatz von 2,0 Promille festgesetzt. Damit liegt der Beitragssatz wegen der günstigen Aufwandsentwicklung deutlich unter dem noch im Sommer prognostizierten Wert (2,8 Promille).