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Versorgungsausgleich: Fehler übersehen? Pech gehabt!

27. Mai 201923. August 2013 von web-signs

Der Bundesgerichthof hat am 24. Juli 2013 beschlossen, dass Anrechte, die im Versorgungsausgleichsverfahren vergessen, verschwiegen oder übersehen worden sind, nicht nachträglich ausgeglichen werden können.

Mehr dazu auf unserer Seite Recht

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Anpassung von Betriebsrenten: Einschränkung des sog. Berechnungsdurchgriffs
BBG-Sprung: BAG gibt Rechtsprechung auf

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