Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in 2021 in seiner 264. Sitzung den IDW Rechnungslegungshinweis „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet. Hierin wird die isolierte Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs und der Pensionsrückstellung in den Fallgestaltungen betrachtet, in denen die Zahlungsströme lediglich nahezu bzw. nur in Teilen deckungsgleich sind und damit eine Bewertung gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB (sog. wertpapier- bzw. versicherungsgebundene Zusagen) grundsätzlich nicht einschlägig ist. Dieser Rechnungslegungshinweis ist bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden, die nach dem 30.12.2022 enden.
Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung von IDW RH FAB 1.021 beinhaltet der Ergebnisbericht „Aktuarielle Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.
Details hierzu finden sich in der aktuelle Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.