Finanzierungsendalter nach dem BMF-Schreiben vom 02.05.2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich eine neue Verwaltungsanweisung veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 02.05.2022). In diesem geht das BMF auf das maßgebliche Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und auf Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums ein. Hintergrund ist eine Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2019, welche die Wahl des Pensionsalters betrifft.
Details hierzu finden sich in der aktuellen Ausgabe der IACA-Kurzinformationen.