Versorgungsausgleich: Keine Abänderung der Entscheidung bei „vergessenen“ Anrechten (TEIL 1)
Der Bundesgerichthof hat am 24. Juli 2013 (XII ZB 340/11) beschlossen, dass Anrechte, die im Versorgungsausgleichsverfahren keine Berücksichtigung fanden, da sie vergessen, verschwiegen oder übersehen worden waren, nicht nachträglich ausgeglichen werden können. Aus der Sicht der Richter stellen auch bloße Rechen- und Rechtsanwendungsfehler keinen Grund für eine spätere … weiterlesen »