BAG: Verbesserte Möglichkeiten für Arbeitgeber in bestehende Versorgungszusagen einzugreifen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer neuen Entscheidung (Urteil vom 23.02.2016, 3 AZR 960/13) die Flexibilität, betriebliche Versorgungszusagen abzuändern, für Arbeitgeber weiter erhöht.
Hat der Arbeitgeber eine Versorgungszusage in Form einer sog. Gesamtzusage erteilt, gilt diese anders als eine Betriebsvereinbarung nicht kollektiv-, sondern individualrechtlich und wird somit Inhalt des Arbeitsvertrags. Eine … weiterlesen »